Kirchenvorstand:  
 
Der Kirchenvorstand ist gewählt und berufen zur Leitung der Gemeinde und verantwortlich für:
  • den Gottesdienst
  • die Kinder- und Jugendarbeit
  • die Kirchenmusik
  • diakonische Arbeit
  • missionarische Aufgaben
  • die rechtlichen Belange der Gemeinde
  • die Erhaltung der Gebäude
  • den Haushaltsplan und die Verwaltung Finanzen
  • die Tätigkeit der Mitarbeiter
Kirchenvorstand
  zurück zur Übersicht